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Ratgeber der AktivSenioren Bayern e.V.


Tragfähigkeitsbescheinigung

Für die Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit ist eine Tragfähigkeitsbescheinigung erforderlich.

Der Gründungszuschuss ist eine Verlängerung des Arbeitslosengeldes um 6 Monate. Er muss nicht zurückgezahlt werden.

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